Jemand hat einmal gesagt, Kabarett ist „die Kunst, in einer aalglatten Gesellschaft anzuecken“ und ein Amateur ein „Sportler, der seinen Beruf mit einem anderen Beruf tarnt“ (Tange, 2001). Was kann man da noch hinzufügen?


Die Bundesvereinigung Kabarett vereint in ihren Reihen kabarettinteressierte Bürger, Berufs- und Amateurkabarettisten. Sie versteht sich als Bindeglied und Mittler zwischen Amateur- und Berufskabarett, zwischen Kabaretts und Veranstaltern, sowie als „Geburts- und Entwicklungshelfer“ für Kinder- und Jugendkabarett.

Ein Höhepunkt in der Arbeit der Bundesvereinigung ist das jährlich stattfindende Kabarettfestival in Aschersleben. Hier haben Gruppen und Solisten die Möglichkeit, ihre Programme zur Diskussion zu stellen, Gastspiele profilierter Kabaretts zu erleben und Erfahrungen auszutauschen. Neben Workshops und der Satirezeitschrift „Pointe“ gibt es bei uns allerdings noch sehr viel mehr zu entdecken!


Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein trägt den Namen: Bundesvereinigung Kabarett e.V. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Magdeburg.

3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und beginnt am 20. Januar 1992 und endet am 31.12.1992.

§ 2 Zweck und Aufgabe der Bundesvereinigung

1. Der Verein fördert die freiwillige Zusammenarbeit von Kabaretts, Einzelpersonen, Institutionen und anderen Vereinigungen mit dem Ziel, die Arbeit auf dem Gebiet des Kabaretts und anderer Kleinkunstgenres bundesweit zu fördern und zu unterstützen. Der ideellen Förderung des künstlerischen Nachwuchses des Genres Kabarett kommt dabei besondere Bedeutung zu.

2. Der Verein wendet sich mit der Entwicklung eigener Veranstaltungen, Kabarettfestivals, Workshops bundesweit an seine Mitglieder und ist bestrebt über ein interessantes Angebot breite Bevölkerungskreise in seine Tätigkeit einzubeziehen und stellt neu entstandene Produktionen in seinen Veranstaltungen zur Diskussion.

3. Der Verein fördert die Aufarbeitung und Bewahrung der Geschichte und der Traditionen des Genres Kabarett und stellt Arbeits- und Forschungsergebnisse in Publikationen und Ausstellungen der Öffentlichkeit vor.

4. Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen, rassischen oder konfessionellen Richtung. Humanismus, Toleranz und Chancengleichheit sind Grundsätze des Wirkens des Vereins nach innen und außen.

5. Der Verein gewährleistet die Herausgabe von Informationsmaterial an seine Mitglieder und fördert die Herausgabe des Kleinkunstmagazins „Die Pointe“ als Vereinspublikation in Zusammenarbeit mit Dritten.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins und seiner Organe erhalten keine Überschussanteile aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer für die Zwecke des Vereins geleisteten Beiträge und Spenden.

4. Die Mitglieder des Vereins nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr. Aufwendungen, wie Reisekosten, können erstattet werden, wenn sie im Auftrage des Vorstandes erfolgen.

§ 4 Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können sein:· natürliche Personen· juristische PersonenBei juristischen Personen ist ein Vertreter namentlich zu benennen.

2. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Tätigkeit des Vereins fördern will und die Satzung anerkennt.

3. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine schriftlich eingereichte Beitrittserklärung an den Vorstand des Vereins und die Entrichtung der Aufnahmegebühr.

4. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Entrichtung der Aufnahmegebühr.

5. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann mit vierteljährlicher Frist zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

6. Mitglieder und Organe des Vereins sind vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit.

7. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn es gegen Ziele des Vereins oder Pflichten aus der Satzung verstoßen hat. Vor dem Ausschluss muss dem Mitglied Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben werden. Gegen den Ausschluss kann Berufung bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden.

8. Fördermitgliedschaft Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die die Zwecke des Vereins durch Geldbeiträge oder Sachleistungen fördern und nicht zu den ordentlichen Mitgliedern zählen. Das Fördermitglied hat Informationsrecht und Rederecht auf der Mitgliederversammlung. Die Fördermitgliedschaft wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend, wenn nicht eine der beiden Seiten bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres diese kündigt. Die Kündigung seitens der BVK bedarf eines Beschlusses des Vorstands.

§5 Beiträge und finanzielle Mittel des Vereins

1. Die Mitglieder zahlen Beiträge, deren Höhe sie selbst bestimmen.Der jährliche Mindestbeitrag beträgt für- natürliche Personen: 30,00 EUR- juristische Personen:bis 5 Mitglieder       –          100,00 EURbis 10 Mitglieder     –          150,00 EURab 11 Mitglieder      –          200,00 EURDie Aufnahmegebühr beträgt 5,00 EUR pro Person.Schüler, Lehrlinge, Studenten, Rentner und Arbeitslose zahlen 50% des Mindestbeitrages.

2. Eine Änderung des jährlichen Mindestbeitrages kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit erfolgen. Der Beitrag ist zum Jahresanfang, jedoch spätestens bis zum 30.06. eines jeden Jahres zu entrichten.

3. Der Verein finanziert seine Tätigkeit des weiteren aus Spendengeldern. Er bemüht sich um öffentliche Zuwendungen.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:· die Mitgliederversammlung· der Vorstand

§ 7 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist bei Bedarf, jedoch mindestens alle 2 Jahre durch den Vorstand einzuberufen.

2. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben und beschließt mit einfacher Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder:

a) Die Genehmigung des Geschäftsberichtes des Vorstandes.b) Die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr.c) Die Entlastung und die Neuwahl des Vorstandes.d) Die Beschlussfassung über die Aufgaben des Vereins.e) Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.f) Die Wahl der Kassenprüfer.

3. Mitgliederversammlungen werden schriftlich und unter Beifügung der Tagesordnung vom Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter mit einer Frist von vier Wochen vor dem Versammlungstermin einberufen. Über die Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn eine solche von mindestens einem Fünftel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt wird.

5. Anträge für die Mitgliederversammlung sind bis zu einer Woche vor dem Versammlungstermin beim Vorstand einzureichen. Über die Zulassung von Anträgen, die nach dieser Frist eingehen oder während der Versammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung.

6. Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören. Sie haben die Jahresrechnung und die Kassengeschäfte zu prüfen.

§ 8 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellv. Vorsitzenden oder von einem beauftragten Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung vorübergehend einem Wahlausschuss übertragen werden.

2. Die Art der Abstimmung bestimmt die Mitgliederversammlung.

3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

4. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für den Beschluss, die Satzung zu ändern, ist jedoch eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

5. Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erzielt, wobei Stimmenthaltungen nicht als Nein-Stimmen zählen. Näheres regelt eine Wahlordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

§ 9 Der Vorstand

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Es werden weitere Vorstandsmitglieder wie der Schatzmeister und der Schriftführer gewählt. Der Vorstand kann ein Vorstandsmitglied mit der Führung der Geschäfte beauftragen.

2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.

§ 10Wahl und Amtsdauer des Vorstandes

1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt, bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Eine Wiederwahl ist möglich. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft endet auch das Amt des Vorstandsmitgliedes. Die Wahl des Vorstandes durch eine Briefwahl ist möglich.

2. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, so übernimmt auf Beschluß des Vorstandes ein anderes Vorstandsmitglied die Geschäfte des Ausscheidenden bis zur Mitgliederversammlung.

§ 11 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes

1. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellv. Vorsitzenden einberufen und geleitet werden. Die Tagesordnung ist anzukündigen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.

2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Bei dessen Abwesenheit die Stimme des stellvertretenden Vorsitzenden.

3. Die Beschlüsse des Vorstandes und der Vorstandssitzungen sind zu protokollieren und vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 12 Vertretung im Rechtsverkehr

1. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein einzeln im Rechtsverkehr.

2. Für das Innenverhältnis gilt, dass der stellv. Vorsitzende nur zur Vertretung berechtigt ist, wenn der Vorsitzende abwesend oder verhindert ist.

3. Anderen Mitgliedern des Vorstands kann durch den Vorsitzenden die Vollmacht zur Vertretung des Vereins in Ausnahmefällen übertragen werden.

§ 13 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

2. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die „Gesellschaft der Liebhaber des Theaters e.V.“, Neubrandenburg und ist zweckgebunden für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

Die Satzung wurde neu gefasst und beschlossen am 09.11.2008 in Aschersleben.


Beitrittserklärung

Ja… Ich will Mitglied in der
Bundesvereinigung Kabarett e.V. werden!

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied in unserer Vereinigung. Alle Bedingungen und Beiträge findest Du in unserer Satzung und wenn Du damit einverstanden bist, dann drucke einfach die Beitrittserklärung aus und sende sie unterschrieben an unsere Geschäftsstelle.

Als Mitglied in der Bundesvereinigung Kabarett genießt du folgende Vorteile:

Ermäßigte Eintrittspreise für die Veranstaltungen bei unserem jährlichen Kabarettfestival im November, ermäßigte Hotelpreise im Rahmen unseres Kabarettfestivals bei Buchung über die Bundesvereinigung, keine Teilnahmegebühren beim Kabarettfestival und damit kostenfreier Zugang zu den Werkstattprogrammen, ein nahezu bundesweites Netzwerk an Kontakten und Auftrittsmöglichkeiten sowie eine Spielplattform für Fertiges und Unfertiges vor Fachpublikum.


Spenden

Wie du die Bundesvereinigung Kabarett unterstützen kannst.

Förderung der Arbeit der Bundesvereinigung Kabarett e.V.Wir freuen uns über Mitglieder, die regelmäßig ihren Beitrag zahlen. Wir freuen uns auch über Mitglieder, die ihren Beitrag zahlen und trotzdem noch etwas spenden. Und wir freuen uns über Sympathisanten, die zwar nicht Mitglied sind, aber ein großes Herz für die Bundesvereinigung Kabarett e.V. und etwas Kleingeld für dieselbe übrig haben. Alle sind uns willkommen und alle können über diesen Weg, insbesondere unsere Jugendarbeit unterstützen.


Der Vorstand der
Bundesvereinigung Kabarett e.V.

Die Bundesvereinigung Kabarett fördert die freiwillige Zusammenarbeit von Kabaretts, Einzelpersonen, Institutionen und anderen Vereinigungen mit dem Ziel, die Arbeit auf dem Gebiet des Kabaretts und anderer Kleinkunstgenres bundesweit zu fördern und zu unterstützen. Der ideellen Förderung des künstlerischen Nachwuchses des Genres Kabarett kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Der Verein wendet sich mit der Entwicklung eigener Veranstaltungen, Kabarettfestivals, Workshops bundesweit an seine Mitglieder und ist bestrebt über ein interessantes Angebot breite Bevölkerungskreise in seine Tätigkeit einzubeziehen und stellt neu entstandene Produktionen in seinen Veranstaltungen zur Diskussion.Wir freuen uns über jedes neue Mitglied in unserer Vereinigung.

Heiko Röhl

Vorsitzender

Vita

Baujahr 1976, Kaufmann, vom Kabarett „Prolästerrat“ Magdeburg in die Künste der Satire eingeführt, seit 5 Jahren Vorsitzender der Vorstehenden

Olaf Kirmis

Stellv. Vorsitzender

Vita

Jahrgang 1964. Aufgewachsen in Magdeburg. Frühzeitig „Eulenspiegel“ Leser und Kabarettgänger. Höchster beruflicher Abschluss: Diplom Ingenieur Ökonom. Insgesamt 15 Jahre Spieler und Autor im Kabarett „Prolästerrat für Studienungelegenheiten“ an der „Otto von Guericke Universität“ in Magdeburg. Mitautor für das Kabarett „Magdeburger Zwickmühle“ seit 2006. 10 Jahre Vorsitzender der Bundesvereinigung Kabarett e.V. Derzeit stellv. Vorsitzender.

Barbara (Bärbel) Kuzak

Geschäftsführerin

Vita

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Jörg Blencke

Organisation

Vita

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Josephine Templer

Redaktion „Pointe“

Vita

Geboren und aufgewachsen in Neubrandenburg. In der 3. Klasse entdeckte Josephine ihre Leidenschaft für das Theater und mit 14 Jahren begann sie beim Jugendkabarett „Tollense-Stichlinge“ Kabarett zu spielen. Im Moment studiert sie Geschichtwissenschaften im Master an der HU Berlin. 

Lars Böhme

Kinder- und Jugendkabarett 

Vita

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Eike Helmholz

Organisation

Vita

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Anna Pysall

Werkstatt-Organisation

Vita

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Michael Müller

Organisation, Online-Marketing

Vita

In den „pulsierenden“ Straßen seiner thüringischen Heimatstadt Gera erblickte Michael das Licht der Welt und verbrachte dort seine Kindheit und Jugend. Bis heute ist diese Stadt sein unverzichtbarer Ankerpunkt im Leben, sowohl beruflich als auch persönlich. Seit 1999 ist er auf den Bühnen des Kabaretts zuhause, wo er gemeinsam mit seinem Ensemble, dem „Kabarett Wirsing“ das Publikum begeistert.
Doch wenn er nicht gerade die Zuschauer zum Lachen bringt, findet man ihn in seinem Hauptberuf im Geraer Rehazentrum, wo er tagsüber die digitalen Wege als Fachinformatiker beschreitet.


Carmen Ruth

Organisation

Vita

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Frank Kirchhoff

Organisation

Vita

– 10.03.55 geboren

– mitten im Wald in der Nähe von Berlin aufgewachsen

– 1978 Umzug nach Hoyerswerda und Abschluss des Studiums als Dipl. Betriebswirt

– Erste Erfahrungen im Lehrerkabarett „Der Lachzirkel“

– 1982 Umzug nach Weißwasser und seit dem Mitglied im Kabarett „Die Lutken“ e.V. und „Fürst Pückler“-Darsteller



Gründungsgeschichte

Die gesellschaftliche Wende

Auszug aus Pointe 58 (Redaktionsschluss: 27.07.93)

Verena Rehberg und Manfred Berger

Mit der gesellschaftlichen Wende 1989 begann unter den Amateurkünstlern das öffentliche Nachdenken über die Zukunft des künstlerischen Volksschaffens. Die bis dahin vorhandenen Strukturen und Instrumentarien, die die in der DDR existierenden ca. 12.000 Gruppen und Zirkel, die in 17 Genres mit ca. 1,2 Mio. Teilnehmern vom Kind bis zum Senior vereint waren, trugen und leiteten, waren zusammengebrochen. Betriebe und Einrichtungen, die bis dahin als Träger der Volkskunst fungiert hatten, „verabschiedeten“ sich. Der FDGB, der größte und einflussreichste aller Trägereinrichtungen, hauchte sein Leben aus. Die Volkskünstler und ihre Kollektive standen buchstäblich auf der Straße.
Was nun? Ende der Volkskunstbewegung im allgemeinen und der Kabarettbewegung im besonderen?
Etwas jedoch hatten die Kabarettisten der DDR nie gelernt – das Klein-Bei- und Aufgeben. Am 10. November 1989 trafen sich in Woltersdorf bei Berlin „Unentwegte“ und starteten einen Aufruf zur Gründung eines selbständigen Verbandes der Volkskunstschaffenden der DDR, der als Interessenvertreter aller in ihm vereinigten Kollektive, Einzelschaffenden und Interessenten wirken sollte. Dieser Aufruf war der Startschuss für eine nun einsetzende intensive Diskussion zum Fortbestand der Amateurkunstbewegung.

1989 – Was nun?

Unter dem Motto „Kabarett – was nun?“ kamen am 19. November 1989 ca. 80 Amateurkabarettisten im traditionsreichen Berliner „Prater“ zusammen. Die Quintessenz der kontrovers geführten Debatte zu dieser Frage war die Forderung nach einer von politischen und ideologischen Zwängen befreiten Kunst ohne Zensur und der vollständigen Übernahme aller Verantwortlichkeiten durch die Künstler und Ensembles. Kabarett wurde als „Lokalität der ungebremsten politischen und weltanschaulichen Debatten“ definiert, „in denen der Witz des Volkes das vorläufige letzte Wort hat“ (Tribüne vom 22.11.1989). Die Teilnehmer der „Prater-Diskussion“ bekundeten ihren Willen, sich zur Durchsetzung dieser Forderung ein eigenes Gremium zu schaffen, das ihnen Ansprechpartner und Interessenvertreter ist. Zur kontinuierlichen Fortführung der Diskussion starteten der zum damaligen Zeitpunkt noch existierende FDGB-Bundesvorstand und das Zentralhaus für Kulturarbeit einen Aufruf zu einem Treffen der Amateurkabarettisten.
Vom 8. bis 11. Februar 1990 kamen daraufhin im Haus der Jugend und Sportler in Dessau zweihundert Amateurkabarettisten zusammen, um sich mit aktuell-politisch satirischen Programmen in den öffentlichen Dialog einzubringen. Am Sonnabend, dem 10. Februar 1990, wählten sie eine Koordinierungsgruppe und beauftragten sie mit der Vorbereitung zur Gründung eines „Interessenschutzbundes Amateurkabarett“. Der Termin für die Gründung wurde für den 11. bis 13. Mai 1990 in Leipzig festgelegt. Hilfe und Unterstützung gab in dieser Vorbereitungsphase das Kontakt- und Informationsbüro für Vereinigungen und Verbände des künstlerischen Amateurschaffens als Nachfolger des im Zentralhaus neu gegründeten Soziokulturellen Bildungszentrums e. V. in Leipzig.

Die Gründung des Verbandes

Am Freitag, dem 11. Mai 1990, trafen sich die Amateurkabarettisten im Klub der Pädagogischen Hochschule in Leipzig, um bis zum Sonntag die Gründung ihres eigenen Verbandes durchzuführen. Mit der Wahl des Vorstandes am Sonntag, dem 13. Mai 1990, besaßen die Kabarettisten ihren eigenen Verband, den Fachverband Kabarett e. V. (FVK). Im Abschnitt 2.1. des Statuts versteht sich der FVK als „eine von Staat, Parteien und anderen politischen Gruppierungen unabhängige Vereinigung“, die „sich auf der Basis freiwilliger Mitgliedschaft organisiert und … (die) Interessen (ihrer) Mitglieder gegenüber nationalen und internationalen staatlichen, privaten und sonstigen Partnern und Einrichtungen (vertritt)“. Der FVK wurde entsprechend seines Antrages am 4. Juli 1990 beim Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte unter der Nummer 870 im Vereinsregister eingetragen.
Unmittelbar nach seiner Gründung begab sich der FVK mit Volldampf an die Arbeit. So schuf er die Voraussetzungen und übernahm die Verantwortung für die weitere Publikation der Fachzeitschrift „Die Pointe“, deren Herausgabe mit der Nummer 53/54 vom August 1990 durch den zp-Verlag Leipzig eingestellt worden war.
Einen Schwerpunkt in der Arbeit des Verbandes bildet die Organisation der seit 1990 jährlich stattfindenden Kabarettfestivals. Bis 1988 hatten in schöner zweijähriger Regelmäßigkeit die Arbeiterfestspiele stattgefunden. Für 1990 war diese kulturelle Monumentalshow zum 23. Male, und diesmal im ehemaligen Bezirk Cottbus, geplant. Feste Bestandteile dieser Spiele waren zahlreiche Auftritte von Amateurkabaretts, TAGE DES KABARETTS sowie (seit 1970) jeweils eine Veranstaltung KABARETT-NONSTOP als Höhepunkt. Aber auch die Arbeiterfestspiele wurden im Zuge der Wende abgewickelt; in Cottbus fanden sie nicht mehr statt. Doch die im Bezirk geplanten TAGE DES KABARETTS, die allerdings fanden – wenn auch modifiziert – statt. Der sich noch im Amt befindende Kultursekretär des Kreisvorstandes des FDGB Weißwasser hatte das Herz und den Mut, die dafür geplanten Mittel zurückzubehalten, und der kaum einen Monat tätige Vorstand des FVK nutzte die Gunst der Stunde und machte daraus das eigentlich erste Kabarett-Festival.

Neuer Name und Satzung

Im September 1991, genau vom 13 bis 15.9., fand an der ehemaligen Gewerkschaftshochschule in Bernau dann das vom FVK und dem SKBZ Leipzig e. V. organisierte zweite Festival statt. Die Gruppen stellten mit ihren Programmen erste Versuche der kabarettistischen Verarbeitung der neuen gesellschaftlichen Situation vor, die Ausstellung zur Geschichte des Amateurkabaretts in der DDR wurde zum ersten Mal gezeigt, und die Kabarettisten hatten viel Zeit und Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen und neue Bekanntschaften zu schließen. Dass der gesellschaftliche Umbruch dem Zusammengehörigkeitsgefühl der Kabarettisten keinen Abbruch bereiten konnte, zeigte sich nicht zuletzt im stimmungsvollen Ausklang des kabarettprogrammreichen Sonnabends, den 14.9.91.Am Sonntag, dem 15.9.1991, rief der Vorstand des FVK die zweite Vollversammlung des Fachverbandes ein. Mit Blick auf erste Erfahrungen im vereinten Deutschland erhielt im Ergebnis dieser Versammlung der Verband einen neuen und seinen nunmehr endgültigen Namen: Bundesvereinigung Kabarett e.V.
In ihrer Satzung bestimmt die BVK e. V. ihre Aufgaben und Ziele „in Übereinstimmung“ stehend „mit freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ und die mit ihrer Arbeit verfolgten Zwecke als „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke“. Ihr erklärtes Ziel, so formuliert die BVK e. V. in ihrer Satzung, besteht in der „Förderung der kulturelle(n) Interessen der Bürger, insbesondere der künstlerischen Betätigung auf dem Gebiet des Kabaretts. Humanismus, Toleranz und Chancengleichheit sind Grundsätze (ihres) Wirkens nach innen und außen“. 

Die Arbeit der Bundesvereinigung

Das dritte Kabarettfestival, wiederum organisiert von der BVK e. V. und dem SKBZ e. V. vom 4. bis 6. September 1992 an der Märkischen Heimvolkshochschule in Helenenau, und das für den 3. bis 5. September 1993 geplante vierte Kabarettfestival ebenfalls in Helenenau führten bzw. führen die Reihe der Kabaretttreffen traditionell weiter.
Die Festivals stellen nicht nur von ihrer künstlerischen Seite eine Einmaligkeit in Deutschland dar, auch bei ihrer Finanzierung bauen die Veranstalter ganz auf die eigene Kraft. Das Entgegenkommen der Märkischen Heimvolkshochschule mit preiswerten Unterkünften und die von den Festivalteilnehmern entrichteten Teilnahmegebühren ermöglichen das kostendeckende Arbeiten.
Berlin, Leipzig, Dessau, Weißwasser, Bernau, Helenenau – Stationen des Lebensweges des ersten kabaretteigenen und von den Kabarettisten selbst geschaffenen Verbandes, die die Lebensfähigkeit des Amateurkabaretts nach der gesellschaftlichen Wende eindringlich dokumentieren und zeigen, dass das „Prinzip Hoffnung“ zu einem starken Motor der „Satirischen Arbeit“ geworden ist.